Grusswort des Gemeindepräsidenten
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
im Namen der Gemeinde Kallnach begrüsse ich Sie herzlich auf unserer Homepage!
Unser Dorf ist nicht nur optisch ein wahres Schmuckstück im Seeland. Dank der vielseitigen Infrastruktur mit Schule, Läden, Gewerbe und einer facettenreichen Natur in nächster Umgebung bietet es eine ausserordentlich hohe Lebensqualität für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Die tiefen Steuersätze sowie die guten Anbindungen an den öffentlichen Verkehr und das nationale Autobahnnetz tragen ebenfalls viel zur Attraktivität der Gemeinde als Wohnort oder als Standort für einen Firmensitz bei.
All diese Vorteile unserer geschichtsträchtigen Gemeinde gilt es zu bewahren und mit Verbesserungen in verschiedenen Bereichen weiterzuentwickeln. Für dieses Ziel will ich mich als Gemeindepräsident zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats in der laufenden Amtsperiode einsetzen.
Aber auch die Bevölkerung von Kallnach ist gefragt: So möchte ich gerne alle Interessierten in unserer Gemeinde dazu einladen, mit mir in einen regen und konstruktiven Austausch zu treten, in welchem ich Anliegen anhören und Anregungen aufnehmen möchte.
Die Kontaktaufnahme mit mir geschieht am einfachsten entweder per E-Mail auf urs.koehli(at)kallnach.ch. Zudem biete ich jeweils für Freitag zwischen 9:00 und 10:00 Uhr sowie einmal pro Monat am Dienstagabend von 17:00 bis 18:00 die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch im Gemeindehaus an, dies nach Voranmeldung per Telefon unter der Nummer der Gemeindeverwaltung 032 392 14 16 oder über die oben aufgeführte E-Mail Adresse.
Ich bedanke mich sehr für Ihr Interesse an unserer Gemeinde und grüsse herzlich,
Urs Köhli
Gemeindepräsident
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Wie können wir Ihnen helfen?
Ich bin arbeitslos. Wo kann ich mich anmelden?
Zuständig für die Anmeldung ist das RAV in Lyss.
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitsvermittlung/ueber_uns/standorte/rav_lyss.html
RAV Lyss
Bahnhofstrasse 9
Postfach 124
3250 Lyss
Tel +41 31 636 04 70
rav.lyss(at)vol.be.ch
Wie kann ich mich in der Gemeinde Kallnach anmelden?
Zuzug nach Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug der Abteilung Sicherheit.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern werden folgende Unterlagen benötigt
-
Heimatschein oder Heimatausweis
-
Familienbüchlein /Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden folgende Unterlagen benötigt
-
Gültiger Reisepass
-
Arbeitsvertrag
-
Mietvertrag
-
(Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde)
-
Ausländerausweis
-
Evtl. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bei Neueinreise in die Schweiz
Wie kann ich mich innerhalb der Gemeinde Kallnach ummelden?
Umzug Innerhalb der Gemeinde Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen nach Umzug der Gemeinde Kallnach.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Gemeinde. Sie können Ihre neue Adresse (innerhalb Kallnach) und das genaue Umzugsdatum schriftlich oder telefonisch mitteilen. Falls der Niederlassungsaus- weis zurückgegeben wird, wird kostenlos ein neuer ausgestellt.
Ausländische Staatsangehörige
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis und dem neuen Mietvertrag persönlich am Schalter der Gemeinde Kallnach.
Mehr zum Thema UmzugWie muss ich bei einem Wegzug aus der Gemeinde vorgehen?
Wegzug von Kallnach
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage vor dem Wegzug und muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
-
Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab. Ihr Heimatschein bzw. Heimatausweis wird Ihnen ausgehändigt.
-
Bei einem Wegzug ins Ausland wird zwingend eine Schweizer Zustelladresse benötigt.
Ausländische Staatsangehörige
-
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab.
-
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir zwingend eine Schweizer Zustelladresse, Ihr Ausländerausweis ist der Gemeinde abzugeben.
Mehr zum Thema Umzug
Ich bin arbeitslos. Wo kann ich mich anmelden?
Zuständig für die Anmeldung ist das RAV in Lyss.
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitsvermittlung/ueber_uns/standorte/rav_lyss.html
RAV Lyss
Bahnhofstrasse 9
Postfach 124
3250 Lyss
Tel +41 31 636 04 70
rav.lyss(at)vol.be.ch
Wie kann ich mich in der Gemeinde Kallnach anmelden?
Zuzug nach Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug der Abteilung Sicherheit.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern werden folgende Unterlagen benötigt
-
Heimatschein oder Heimatausweis
-
Familienbüchlein /Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden folgende Unterlagen benötigt
-
Gültiger Reisepass
-
Arbeitsvertrag
-
Mietvertrag
-
(Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde)
-
Ausländerausweis
-
Evtl. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bei Neueinreise in die Schweiz
Wie kann ich mich innerhalb der Gemeinde Kallnach ummelden?
Umzug Innerhalb der Gemeinde Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen nach Umzug der Gemeinde Kallnach.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Gemeinde. Sie können Ihre neue Adresse (innerhalb Kallnach) und das genaue Umzugsdatum schriftlich oder telefonisch mitteilen. Falls der Niederlassungsaus- weis zurückgegeben wird, wird kostenlos ein neuer ausgestellt.
Ausländische Staatsangehörige
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis und dem neuen Mietvertrag persönlich am Schalter der Gemeinde Kallnach.
Mehr zum Thema UmzugWie muss ich bei einem Wegzug aus der Gemeinde vorgehen?
Wegzug von Kallnach
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage vor dem Wegzug und muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
-
Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab. Ihr Heimatschein bzw. Heimatausweis wird Ihnen ausgehändigt.
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Bei einem Wegzug ins Ausland wird zwingend eine Schweizer Zustelladresse benötigt.
Ausländische Staatsangehörige
-
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab.
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Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir zwingend eine Schweizer Zustelladresse, Ihr Ausländerausweis ist der Gemeinde abzugeben.
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