Grusswort des Gemeindepräsidenten
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
im Namen der Gemeinde Kallnach begrüsse ich Sie herzlich auf unserer Homepage!
Unser Dorf ist nicht nur optisch ein wahres Schmuckstück im Seeland. Dank der vielseitigen Infrastruktur mit Schule, Läden, Gewerbe und einer facettenreichen Natur in nächster Umgebung bietet es eine ausserordentlich hohe Lebensqualität für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Die tiefen Steuersätze sowie die guten Anbindungen an den öffentlichen Verkehr und das nationale Autobahnnetz tragen ebenfalls viel zur Attraktivität der Gemeinde als Wohnort oder als Standort für einen Firmensitz bei.
All diese Vorteile unserer geschichtsträchtigen Gemeinde gilt es zu bewahren und mit Verbesserungen in verschiedenen Bereichen weiterzuentwickeln. Für dieses Ziel will ich mich als Gemeindepräsident zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats in der laufenden Amtsperiode einsetzen.
Aber auch die Bevölkerung von Kallnach ist gefragt: So möchte ich gerne alle Interessierten in unserer Gemeinde dazu einladen, mit mir in einen regen und konstruktiven Austausch zu treten, in welchem ich Anliegen anhören und Anregungen aufnehmen möchte.
Die Kontaktaufnahme mit mir geschieht am einfachsten entweder per E-Mail auf urs.koehli(at)kallnach.ch. Zudem biete ich jeweils für Freitag zwischen 9:00 und 10:00 Uhr sowie einmal pro Monat am Dienstagabend von 17:00 bis 18:00 die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch im Gemeindehaus an, dies nach Voranmeldung per Telefon unter der Nummer der Gemeindeverwaltung 032 392 14 16 oder über die oben aufgeführte E-Mail Adresse.
Ich bedanke mich sehr für Ihr Interesse an unserer Gemeinde und grüsse herzlich,
Urs Köhli
Gemeindepräsident
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Wie können wir Ihnen helfen?
Bietet die Gemeinde vergünstigte Tageskarten der SBB an?
Seit Ende Juni 2018 bietet die Gemeinde Kallnach keine Tageskarten mehr an.
Ich benötige eine Identitätskarte (ID) und / oder einen Pass, wie muss ich vorgehen?
Ausweiszentren Kanton Bern
Eine vorherige Terminreservation ist erforderlich unter www.schweizerpass.ch oder Telefon 031 635 40 00.
Ich benötige einen Strafregisterauszug, wo erhalte ich dieses Dokument?
Ich bin arbeitslos. Wo kann ich mich anmelden?
Zuständig für die Anmeldung ist das RAV in Lyss.
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitsvermittlung/ueber_uns/standorte/rav_lyss.html
RAV Lyss
Bahnhofstrasse 9
Postfach 124
3250 Lyss
Tel +41 31 636 04 70
rav.lyss(at)vol.be.ch
Ich bin Hundehalter - was muss ich tun?
Anmeldung neuer Hund:
Mit dem Impfbüchlein und der Chipnummer können Sie Ihren Hund auf der Finanzverwaltung Kallnach, Tel. 032 392 11 54 anmelden.
Die Hundetaxe wird nicht mehr bar auf der Gemeindeverwaltung eingezogen!
Jeweils im Sommer wird Ihnen eine Rechnung für die Begleichung der Taxe zugestellt.
Hundemarken werden keine mehr abgegeben!
Die Rechnungstellung erfolgt gemäss dem Verzeichnis „AMICUS“.
F Sollten seit dem letzten Jahr Veränderungen E eingetreten sein, melden Sie diese bitte auf der Gemeindeverwaltung Kallnach.
Alle Hundehalter werden gebeten, nicht mehr lebende Hunde bei der Datenbank AMICUS unter folgender Nummer zu melden:
Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, CH-3014 Bern, Tel. 0848 777 100
Mehr zum Thema HaustiereIch habe Fragen zur Ausgleichskasse. Wer hilft mir weiter?
AHV-Zweigstelle Kallnach
Schmittenrain 2, 3283 Kallnach
Tel. 032 392 11 54
finanzverwaltung(at)kallnach.ch
Mehr zum Thema AHV/IV/EO
Kann ich meine Kinder taufen lassen, obwohl ich den Austritt aus der Kirche gegeben habe?
Wenn ausgetretene Eltern die Kinder taufen lassen möchten, wird im Einzelfall ihre Motivation hierfür besprochen. Wünschen schulpflichtige Kinder die Taufe, braucht es das Einverständnis der Eltern.
Mehr zum Thema KircheWie hoch ist der Steuerfuss in Kallnach?
Wie kann ich mich in der Gemeinde Kallnach anmelden?
Zuzug nach Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug der Abteilung Sicherheit.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern werden folgende Unterlagen benötigt
-
Heimatschein oder Heimatausweis
-
Familienbüchlein /Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden folgende Unterlagen benötigt
-
Gültiger Reisepass
-
Arbeitsvertrag
-
Mietvertrag
-
(Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde)
-
Ausländerausweis
-
Evtl. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bei Neueinreise in die Schweiz
Wie kann ich mich innerhalb der Gemeinde Kallnach ummelden?
Umzug Innerhalb der Gemeinde Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen nach Umzug der Gemeinde Kallnach.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Gemeinde. Sie können Ihre neue Adresse (innerhalb Kallnach) und das genaue Umzugsdatum schriftlich oder telefonisch mitteilen. Falls der Niederlassungsaus- weis zurückgegeben wird, wird kostenlos ein neuer ausgestellt.
Ausländische Staatsangehörige
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis und dem neuen Mietvertrag persönlich am Schalter der Gemeinde Kallnach.
Mehr zum Thema UmzugWie muss ich bei einem Wegzug aus der Gemeinde vorgehen?
Wegzug von Kallnach
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage vor dem Wegzug und muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
-
Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab. Ihr Heimatschein bzw. Heimatausweis wird Ihnen ausgehändigt.
-
Bei einem Wegzug ins Ausland wird zwingend eine Schweizer Zustelladresse benötigt.
Ausländische Staatsangehörige
-
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab.
-
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir zwingend eine Schweizer Zustelladresse, Ihr Ausländerausweis ist der Gemeinde abzugeben.
Mehr zum Thema Umzug
Wie sind die Öffnungszeiten?
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Mehr zum Thema Gemeinde
Wo befindet sich das Zivilstandsamt von Kallnach?
Bietet die Gemeinde vergünstigte Tageskarten der SBB an?
Seit Ende Juni 2018 bietet die Gemeinde Kallnach keine Tageskarten mehr an.
Ich benötige eine Identitätskarte (ID) und / oder einen Pass, wie muss ich vorgehen?
Ausweiszentren Kanton Bern
Eine vorherige Terminreservation ist erforderlich unter www.schweizerpass.ch oder Telefon 031 635 40 00.
Ich benötige einen Strafregisterauszug, wo erhalte ich dieses Dokument?
Ich bin arbeitslos. Wo kann ich mich anmelden?
Zuständig für die Anmeldung ist das RAV in Lyss.
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitsvermittlung/ueber_uns/standorte/rav_lyss.html
RAV Lyss
Bahnhofstrasse 9
Postfach 124
3250 Lyss
Tel +41 31 636 04 70
rav.lyss(at)vol.be.ch
Ich bin Hundehalter - was muss ich tun?
Anmeldung neuer Hund:
Mit dem Impfbüchlein und der Chipnummer können Sie Ihren Hund auf der Finanzverwaltung Kallnach, Tel. 032 392 11 54 anmelden.
Die Hundetaxe wird nicht mehr bar auf der Gemeindeverwaltung eingezogen!
Jeweils im Sommer wird Ihnen eine Rechnung für die Begleichung der Taxe zugestellt.
Hundemarken werden keine mehr abgegeben!
Die Rechnungstellung erfolgt gemäss dem Verzeichnis „AMICUS“.
F Sollten seit dem letzten Jahr Veränderungen E eingetreten sein, melden Sie diese bitte auf der Gemeindeverwaltung Kallnach.
Alle Hundehalter werden gebeten, nicht mehr lebende Hunde bei der Datenbank AMICUS unter folgender Nummer zu melden:
Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, CH-3014 Bern, Tel. 0848 777 100
Mehr zum Thema HaustiereIch habe Fragen zur Ausgleichskasse. Wer hilft mir weiter?
AHV-Zweigstelle Kallnach
Schmittenrain 2, 3283 Kallnach
Tel. 032 392 11 54
finanzverwaltung(at)kallnach.ch
Mehr zum Thema AHV/IV/EO
Kann ich meine Kinder taufen lassen, obwohl ich den Austritt aus der Kirche gegeben habe?
Wenn ausgetretene Eltern die Kinder taufen lassen möchten, wird im Einzelfall ihre Motivation hierfür besprochen. Wünschen schulpflichtige Kinder die Taufe, braucht es das Einverständnis der Eltern.
Mehr zum Thema KircheWie hoch ist der Steuerfuss in Kallnach?
Wie kann ich mich in der Gemeinde Kallnach anmelden?
Zuzug nach Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug der Abteilung Sicherheit.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern werden folgende Unterlagen benötigt
-
Heimatschein oder Heimatausweis
-
Familienbüchlein /Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden folgende Unterlagen benötigt
-
Gültiger Reisepass
-
Arbeitsvertrag
-
Mietvertrag
-
(Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde)
-
Ausländerausweis
-
Evtl. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bei Neueinreise in die Schweiz
Wie kann ich mich innerhalb der Gemeinde Kallnach ummelden?
Umzug Innerhalb der Gemeinde Kallnach
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen nach Umzug der Gemeinde Kallnach.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Gemeinde. Sie können Ihre neue Adresse (innerhalb Kallnach) und das genaue Umzugsdatum schriftlich oder telefonisch mitteilen. Falls der Niederlassungsaus- weis zurückgegeben wird, wird kostenlos ein neuer ausgestellt.
Ausländische Staatsangehörige
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis und dem neuen Mietvertrag persönlich am Schalter der Gemeinde Kallnach.
Mehr zum Thema UmzugWie muss ich bei einem Wegzug aus der Gemeinde vorgehen?
Wegzug von Kallnach
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage vor dem Wegzug und muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
-
Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab. Ihr Heimatschein bzw. Heimatausweis wird Ihnen ausgehändigt.
-
Bei einem Wegzug ins Ausland wird zwingend eine Schweizer Zustelladresse benötigt.
Ausländische Staatsangehörige
-
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis persönlich am Schalter der Gemeinde ab.
-
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir zwingend eine Schweizer Zustelladresse, Ihr Ausländerausweis ist der Gemeinde abzugeben.
Mehr zum Thema Umzug
Wie sind die Öffnungszeiten?
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Mehr zum Thema Gemeinde
Wo befindet sich das Zivilstandsamt von Kallnach?
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